TI & e-VO
NEWS: Start der eVO wird in Jahr 2029 verschoben
Ein Entwurf zum geplanten Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens (GeDIG) sieht vor, dass die verpflichtende Nutzung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) erst ab dem 1. Juni 2029 erfolgen soll. Die Regierung begründet die weiteren Verschiebungen damit, dass die technische und organisatorische Umsetzung der eVO im Heilmittel- und Hilfsmittelbereich mehr Zeit benötigt, um praxistauglich zu sein.
Eng verknüpft mit der eVO ist die Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Diese wurde für Heilmittelerbringer bereits vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben (im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“).
TI-Anbindung – Fakten und Überblick
Wie wir bereits wiederholt mitteilten, besteht zum aktuellen Zeitpunkt kein Anlass, sich unter Druck setzen zu lassen – insbesondere nicht von Anbietern für die TI-Anbindung oder andere Abrechnungszentren.
Warum es sinnvoll ist, mit dem TI-Anschluss zu warten?
- Verschobene Fristen: Die gesetzliche Pflicht zur TI-Anbindung für Heilmittelerbringer wurde (vorerst) auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Es besteht also aktuell kein Zwang und kein Terminstress – Ein weiterer Aufschub der TI-Anbindungsfrist ist ebenfalls möglich, insbesondere angesichts der Verschiebung der eVO in das Jahr 2029.
- Fehlender Alltagsnutzen: Ohne die eVO bietet die TI im Praxisalltag kaum spürbare Vorteile oder Arbeitserleichterungen.
- Keine finanziellen Sanktionen: Da die TI-Anbindung bis zur Einführung der eVO keine Relevanz für die Abrechnung hat, sind vor der Einführung der eVO im Jahr 2029 nach aktuellem Stand keine Honorarkürzungen oder finanziellen Nachteile zu befürchten.
- Technische Weiterentwicklung: Wer jetzt einsteigt, könnte zum Zeitpunkt der eVO-Einführung bereits veraltete Hardware/Software nutzen (jedoch durch lange Vertragslaufzeiten an diese gebunden sein).
- Bürokratieaufwand: Der Installationsprozess und die Beantragung der Karten (SMC-B, eHBA) binden Zeit und organisatorische Kapazitäten, ohne dass ein unmittelbarer Mehrwert entsteht. Sollten die Vorgänge zukünftig optimiert werden, könnten Sie zu einem späteren Zeitpunkt von verbesserten Prozessen profitieren.
- Finanzierung gesichert: Die Pauschalen zur Kostenerstattung für die Ausstattung sind bereits verhandelt und abrufbar. Diese werden auch zukünftig gelten, es besteht hierfür keine Anbindungsfrist.
- KIM und ePA: Anwendungen wie KIM (sichere E-Mail) oder der Zugriff auf die ePA (elektronische Patientenakte) sind theoretisch sofort nutzbar, werden in der Kommunikation mit ÄrztInnen aber bisher nur punktuell eingesetzt. Die Kommunikationsmöglichkeit können Sie ausschließlich dann nutzen, wenn die Arztpraxis diese ebenfalls nutzt, anderenfalls landen Nachrichten in ungenutzten Postfächern.
Erleben auch Sie schon Druck von TI-Anbietern?
Möchten Sie sich langfristig an ein Abrechnungszentrum oder einen TI-Anbieter binden, der Sie über Druckaufbau und unwahre Drohungen an sich bindet?
Unsere KundInnen berichteten uns bereits von Äußerungen wie
„Ohne TI-Anbindung sind Sie bald handlungsunfähig!“
Dies ist schlicht unwahr.
Als Familienunternehmen liegt es uns am Herzen, dass uns mit Ihnen eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung verbindet. Einen unseriösen Druckaufbau zum Verkauf eigener Dienstleistungen lehnen wir strikt ab.
Wie die aktuellen Entwicklungen und Fristverschiebungen zeigen, können Sie sich auf uns als starken Partner an Ihrer Seite verlassen. Statt langer Vertragslaufzeiten und unprofessionellen Drohungen bieten wir Ihnen aktuelle Fakten, damit Sie als Heilmittelerbringer jederzeit einen Überblick über Neuerungen und erforderliche Handlungsschritte haben.
Bitte lassen Sie sich weder telefonisch noch schriftlich unter Druck setzen oder verängstigen. Wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt keine TI-Anbindung nutzen und diese auch noch nicht nutzen möchten, gibt es für Sie keine Probleme – auch Zukunftsängste sind diesbezüglich zum aktuellen Zeitpunkt unbegründet.
Möchten Sie sich gerne schon jetzt an die TI anbinden, ist dies problemlos möglich. Sie können mit uns als Abrechnungspartner frei wählen, mit welchem Anbieter Sie die TI-Anbindung vornehmen – auch ohne Wechsel des Abrechnungszentrums, denn TI-Anbindung und Abrechnung haben bis zur Einführung der eVO keine Schnittstelle.
Gerne können Sie sich auch auf sich und Ihre PatientInnen konzentrieren, bis wir Ihnen weitere Informationen und Angebote zum Thema TI-Anbindung zukommen lassen – sobald eine TI-Anbindung einen echten Mehrwert für Ihre Praxis bedeutet.
Warum warten? Weil Ihre Zeit wertvoll ist.
Warum nicht unter Druck setzen lassen? Weil Zusammenarbeit Vertrauenssache ist.
Druck schafft kein Vertrauen, vor allem wenn er faktisch nicht besteht – wie beim Thema TI-Anbindung.
(Alle Angaben ohne Gewähr.)