ADH informiert: Neuer Beschluss des GBA

ADH informiert: Neuer Beschluss des GBA

Der G-BA hat mit dem Beschluss vom 29.06.2020 festgelegt, dass bis zum 30.09.2020 vorerst eine erweiterte Frist für den Behandlungsbeginn von 28 Kalendertagen (statt 14 Kalendertagen) gilt: „Die Frist in § 15 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz, wonach die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden soll, wird auf 28 Kalendertage erweitert.“ Die weiteren [...]