Die maßgeblichen Berufsverbände und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Erhöhung der Vergütungssätze geeinigt.
Die Erhöhung um 2,49 % für physiotherapeutische Behandlungen gilt ab dem 01.01.2026.
Zusätzlich zu der Preiserhöhung wurde eine Änderung in der Abrechnung von Hausbesuchen beschlossen:
Hausbesuche in Einrichtungen des betreuten Wohnens können ab dem 01.01.2026 mit der Position „Hausbesuche in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“ (Positionsnummer 29922) abgerechnet werden. Bisher galt für diese Hausbesuche der „kleine Hausbesuch“ mit der Positionsnummer 29934.
Quelle: www.vpt.de/aktuelles/news-ansicht/verguetungsverhandlungen-verguetung-steigt-um-249-prozent
(Alle Angaben ohne Gewähr.)