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ADH informiert: Ab 01.10.2024 sind MLD-Verordnungen ohne Minutenangabe möglich

Seit dem 01.10.2024 können Ärztinnen und Ärzte bei einigen MLD-Verordnungen auf die Angabe der Minutenangabe verzichten.

Bei diesen Verordnungen bestimmen Sie als Therapeutin oder Therapeut die Minutenangabe, abhängig von der Diagnose und der Anzahl der betroffenen Körperteile:

„In Anlehnung an den unterschiedlichen indikationsbezogenen Zeitbedarf sind folgende Vorgaben zu beachten:

a) Manuelle Lymphdrainage 30 Minuten (MLD-30) Therapiezeit an der Patientin oder dem Patienten

aa) bei Stadium I zur Behandlung von einem Körperteil (Kopf/Hals oder ein Arm oder ein Bein oder Rumpf) oder zwei Körperteilen (beide Arme oder beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und
Kopf/Hals oder Rumpf)

bb) bei Stadium II zur Behandlung von einem Körperteil (Kopf/Hals oder ein Arm oder ein Bein oder Rumpf)

b) Manuelle Lymphdrainage 45 Minuten (MLD-45) Therapiezeit an der Patientin oder dem Patienten

aa) bei Stadium II zur Behandlung von einem Körperteil (Kopf/Hals oder ein Arm oder ein Bein oder Rumpf) oder zur Behandlung von zwei Körperteilen (beide Arme oder beide Beine, ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf)

bb) bei Stadium III zur Behandlung von einem Körperteil (Kopf/Hals oder ein Arm oder ein Bein oder Rumpf)

cc) In Ausnahmefällen bei kurzfristigem/vorübergehendem Behandlungsbedarf: Stadium I zur Behandlung von zwei Körperteilen (beide Arme beziehungsweise beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf)

c) Manuelle Lymphdrainage 60 Minuten (MLD-60) Therapiezeit an der Patientin oder dem Patienten

aa) bei Stadium II zur Behandlung von zwei Körperteilen (beide Arme oder beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf)

bb) bei Stadium III zur Behandlung von einem Körperteil (Kopf/Hals oder ein Arm oder ein Bein oder Rumpf) oderzwei Körperteilen (beide Arme oder beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf)

Eine Angabe der zu behandelnden Köperteile auf der Verordnung ist dabei nicht erforderlich.

Grundsätzlich entscheidet die Verordnerin oder der Verordner über die Therapiezeit (MLD-30, MLD-45 oder MLD-60). Sofern die Verordnerin oder der Verordner keine Entscheidung über die Therapiezeit trifft (MLD), ist die Angabe
des Stadiums des Lymphödems oder des Stadiums des Lipödems in Form des ICD-10-Codes erforderlich. In diesen Fällen entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut unter Beachtung der Angaben in den Buchstaben a bis c jeweils
befundabhängig über die erforderliche Therapiezeit.“

(Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und weitere Änderungen vom 18.04.2024)

(Alle Angaben ohne Gewähr.)

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