Bitte beachten Sie:
Um Ihnen die Abrechnung der Hygienepauschale und somit die Abrechnung Ihrer Verordnungen vor dem 01.10.2020 zu garantieren, gilt in unserem Abrechnungszentrum eine Einreichfrist zum 25.09.2020, 12:00 Uhr (Posteingang im ADH Abrechnungszentrum).
Abrechnungen, die nach dieser Frist eingehen, werden in der Reihenfolge Ihres Posteingangs bearbeitet. Wir bitten Sie um Verständnis, dass bei verspätetem Posteingang die Abrechnung der Hygienepauschale je nach Rezeptaufkommen nicht garantiert werden kann.
Bitte berücksichtigen Sie die oben genannten Fristen bei der Einreichung Ihrer nächsten Abrechnung. Eine Abrechnung der Hygienepauschale ist ausschließlich mit der letzten Behandlung einer Verordnung abzurechnen.