ADH informiert: Fragen zur Hygienepauschale

Ab heute, dem 05.05.2020, ist nach der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung eine pauschale Abgeltung der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Epidemie möglich.
Wir haben die wichtigsten Informationen (Stand 05.05.2020) für Sie zusammengefasst:
Nach aktuellem Stand werden wir alle Verordnungen, die vom 05.05. bis zum 30.09.2020 in unserem Abrechnungszentrum eingehen, mit der Hygienepauschale von 1,50€ abrechnen. Sollte es zu Änderungen kommen, werden wir unsere Abrechnung selbstverständlich anpassen.
Im Folgenden geben wir Ihnen Informationen zu den aktuell meist gestellten Fragen im Bezug auf die neue Pauschale:

Ist die Pauschale nicht sehr niedrig angesetzt?

Die Höhe der Pauschale wurde in der oben genannten Verordnung zum Ausgleich […] für die bundesweite Abrechnung festgelegt. Eine Anpassung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht auszuschließen. Sollte es zukünftig zu einer Anpassung der Pauschale kommen, werden wir die Abrechnung Ihrer Verordnungen selbstverständlich anpassen.

Meine Abrechnung ist bereits vor dem 05.05.2020 bei Ihnen eingegangen. Wird die Pauschale trotzdem berechnet?

Die Regelung für die Hygienepauschale gilt nach aktuellem Stand für Verordnungen, die im Zeitraum vom 05.05.- 30.09.2020 abgerechnet werden. Verordnungen, die bereits vor dem 05.05.2020 eingegangen sind, wurden dementsprechend ohne die Pauschale abgerechnet.

Gibt es eine Möglichkeit zur Nachberechnung der Pauschale bei Verordnungen, die bereits vor dem 05.05.2020 abgerechnet wurden?

Eine Nachberechnung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da die Regelung der oben genannten Verordnung zum Ausgleich […] besagt, dass die Erstattung der Pauschale von 1,50€ an das Abrechnungsdatum gebunden ist. Daher können wir die Pauschale für bereits zuvor abgerechnete Verordnungen nach aktuellem Stand nicht nachberechnen.

Muss ich die Pauschale auf der Verordnung notieren?

Die Pauschale muss nach aktuellem Kenntnisstand nicht auf der Verordnung notiert werden und wird der Krankenkasse bei jeder Verordnung, die im Zeitraum vom 05.05.-30.09.2020 abgerechnet wird, in Rechnung gestellt.

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