Die aktualisierten Regelungen für den Heilmittelbereich (gültig ab 01.01.2021, Stand: 26.03.2021) verlängern Sonderregelungen bis Ende September 2021:
- Die Hygienepauschale in Höhe von 1,50€ ist weiterhin pro Verordnung einmalig abrechenbar (Punkt 2.1).
- Videobehandlungen sind weiterhin möglich (Punkt 2.2.1).
- Die Unterbrechungsfristen werden für Behandlungen bis zum 30.09.2021 nicht geprüft. „Der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen.“ (Punkt 2.2.2)
- Verordnungen des Entlassmanagements sind länger gültig: Die Behandlung muss innerhalb von 14 (statt 7) Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen und innerhalb von 21 (statt 12) Tagen abgeschlossen werden (Punkt 2.2.3).
- Die 12-Wochen-Frist ist für das korrekte Ausstellen von Verordnungen ausschlaggebend, „nicht jedoch für die Gültigkeit einer Verordnung über 12 Wochen hinaus“ (gilt unbefristet – Punkt 3).
Die vollständigen Regelungen finden Sie hier: Klick
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