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ADH informiert: Erweiterung der Diagnosen für den Langfristigen Heilmittelbedarf // Steigerung der Höchstmengen in der Ergotherapie

Wie der G-BA in einer Pressemitteilung mitteilte, wird die „Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert“.

Weiterhin wurde ein „Aufstocken der Höchstmenge je Verordnung von 10 auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen PS 2 und PS 3 im Bereich der Ergotherapie“ beschlossen.

Die Änderungen treten voraussichtlich zum 01.07.2021 in Kraft.

Die vollständige Pressemitteilung des G-BA finden Sie hier:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/943/?

Sie haben Fragen zu den neuen Regelungen oder zu einer Verordnung? Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit unter 04961 77 88 900 zur Verfügung.

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