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ADH erinnert: Rahmenverträge fristgerecht anerkennen – Ergotherapie

Zum 01.01.2022 ist der erste bundesweit geltende Vertrag für die Ergotherapie nach § 125 Absatz 1 SGB V in Kraft getreten.
Damit Ihre Zulassung als Ergotherapeut/in erhalten bleibt, muss der Vertrag bis zum 30.06.2022 anerkannt werden. Andernfalls entfällt die Zulassung gemäß § 124 Abs. 6 SGB V. Es ist folglich ohne Anerkenntnis ab dem 01.07.2022 kein Erbringen oder Abrechnung von Leistungen für die Gesetzliche Krankenversicherung mehr möglich.
Um den Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für die Ergotherapie wirksam anzuerkennen, nutzen Sie bitte die dazugehörige Anlage 6 (Anerkenntnisformular) des Rahmenvertrags und richten Sie diese an die für Sie zuständige ARGE.
 
Den neuen Rahmenvertrag sowie alle Anlagen finden Sie hier: www.zulassung-heilmittel.de/vertraege/ergotherapie.html

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