ADH informiert: Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 31.03.2022

Wie der GKV-Spitzenverband in einer Rundmail mitteilte, wird die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale durch das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ bis zum 31.03.2022 verlängert.
Den kompletten Beschluss finden Sie hier.

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