ADH informiert: Pflichtangaben im Personalienfeld

Das Personalienfeld der Verordnung ist vor der Abrechnung vollständig auszufüllen. Das Fehlen der Versichertennummer kann beispielsweise die Absetzung einer gesamten Verordnung bedingen.

Das ADH Abrechnungszentrum empfiehlt aufgrund der aktuellen Häufung an Absetzungen dringend die Einhaltung der Vorgaben aus Ihrem Rahmenvertrag, welche Sie im Folgenden aufgeschlüsselt nach Heilmittelsparte finden:

Ergotherapie

Pflichtangaben:

  • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status)
  • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung)
  • Angaben zu der oder dem Verordnenden (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer)
  • Ausstellungsdatum

Korrekturmöglichkeiten:

Ist das Personalienfeld unvollständig ausgefüllt, kann
die Therapie begonnen werden, wenn

  • Versicherten-Name und -Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Kostenträger und
  • Ausstellungsdatum eingetragen sind.

Fehlende Angaben können ausschließlich durch die Verordnende oder den Verordnenden mit erneuter Unterschrift der oder des Verordnenden und Datumsangabe ergänzt werden. Handschriftliche Änderungen des Kostenträgers (Krankenkasse) sind nicht zulässig. Eventuell fehlende Arzt-/Betriebsstättennummern im Versichertenfeld sind von der oder dem zugelassenen Leistungserbringenden für die Abrechnung aus dem Stempel der oder des Verordnenden zu übernehmen, falls dort ersichtlich.

In der Blankoformularbedruckung ist bei fehlerhaften/ fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zur oder zum Verordnenden eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.

Korrekturzeitpunkt:

Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung zur Abrechnung bei der Krankenkasse erfolgt sein.

Quelle:
Rahmenvertrag Ergotherapie (Alle Angaben ohne Gewähr.)

Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

Pflichtangaben:

  • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status)
  • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung)
  • Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verord-nenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer)
  • Ausstellungsdatum

Korrekturmöglichkeiten:

Fehlen

  • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr.),
  • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung),
  • Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt (Arzt-Nr.) oder
  • das Ausstellungsdatum,

kann die Behandlung nicht begonnen werden.

Korrekturen können ausschließlich arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe erfolgen.

In der Blankoformularbedruckung ist bei fehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kosten-träger und zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszudrucken.

Korrekturzeitpunkt:

Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgen.
Für die Felder „Status“ und „Betriebsstättennummer“ sind nachträgliche Korrekturen gemäß Ziffer 3 Absatz 2 mög-lich. Eventuell fehlende Betriebsstättennummern im Versichertenfeld können vom zugelassenen Leistungserbringer für die Abrechnung aus dem Stempel der Ärztin oder des Arztes übernommen werden.

Quelle:
Rahmenvertrag Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Alle Angaben ohne Gewähr.)

Physiotherapie

Pflichtangaben:

  • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status)
  • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung)
  • Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer)
  • Ausstellungsdatum

Korrekturmöglichkeiten:

Fehlen

  • Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am“
  • Angaben zum Kostenträger bzw. Krankenkasse,
  • das Ausstellungsdatum,

kann die Behandlung nicht begonnen werden.

Korrekturen und/oder Ergänzungen können ausschließlich arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe erfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versichertennummer, des Status, der Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen, der Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes und der „Arztnummer“ (LANR = lebenslange Arztnummer) durch den Leistungerbringer sind zulässig. Die fehlende Arzt-/Betriebstättennummer sind vom Leistungserbringer aus
dem Stempel der Ärztin oder des Arztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen.

In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zu der verordnenden Ärztin oder zu dem verordnenden Arzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.

Korrekturzeitpunkt:

Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung der Abrechnung erfolgt sein.

Quelle:
Rahmenvertrag Physiotherapie (Alle Angaben ohne Gewähr.)

Podologie

Pflichtangaben:

  • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status)
  • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung)
  • Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer)
  • Ausstellungsdatum

Korrekturmöglichkeiten:

Fehlen

  • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr.),
  • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung),
  • Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt (Arzt-Nr.) oder das Ausstellungsdatum,

kann die Behandlung nicht begonnen werden.

Korrekturen und/oder Ergänzungen können ausschließlich arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe erfolgen. Handschriftliche Änderungen der Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse) sind nicht zulässig.

In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zu der verordnenden Ärztin oder zu dem verordnenden Arzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung
auszustellen.

Korrekturzeitpunkt:

Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgen. Für die Felder „Status“ und „Betriebsstättennummer“ sind nachträgliche Korrekturen gemäß Ziffer 4 Absatz 2 möglich. Eine fehlende Betriebsstättennummer im Versichertenfeld kann vom zugelassenen Leistungserbringer für die Abrechnung aus dem Stempel der Ärztin oder
des Arztes übernommen werden.

Quelle:
Rahmenvertrag Podologie (Alle Angaben ohne Gewähr.)

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne per Mail unter info@adh-abrechnung.de oder telefonisch unter 04961 – 77 88 900 zur Verfügung.

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