ADH informiert: Neuer Verordnungsvordruck weiterhin nicht gültig

Wie uns viele von Ihnen berichteten, erhalten einige Patientinnen und Patienten bereits Verordnungen auf dem neuen Verordnungsvordruck.
Aufgrund der Verlegung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinien auf den 01.01.2021 ist der neue Verordnungsvordruck weiterhin nicht gültig.
Aktuell ist auf Grundlage der falsch ausgestellten Verordnungen keine Abrechnung möglich. Wir als Ihr Abrechnungspartner empfehlen, direkt eine neue, gültige Verordnung auf dem aktuellen Verordnungsvordruck vom Arzt anzufordern.
Einige Verbände bieten ihren Mitgliedern an, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung falsch ausgestellte Verordnungen zu melden.

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