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ADH informiert: Ergänzende Übergangsregelungen durch Beschluss des GBA

Wie der Pressemitteilung des GBA vom 30.10.2020 zu entnehmen ist, wurden unter anderem folgende Übergangsregelungen bis zum 31.01.2021 verlängert:
  • Verordnungen dürfen weiterhin bis zu 28 Kalendertage nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
  • Die Unterbrechungsfristen von 14 Kalendertagen müssen nicht eingehalten werden.
  • Die Behandlung via Videotherapie ist weiterhin möglich.

Die Pressemitteilung sowie den Beschlusstext finden Sie hier:

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