ADH informiert: Neue Corona-Empfehlungen zum 01.01.2021

Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte die neuen Regelungen für den Heilmittelbereich, gültig ab dem 01.01.2021.
Diese enthalten unter anderem eine Verlängerung der Möglichkeiten zur Änderung fehlerhaft ausgestellter Verordnungen mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.2020. Die durch den Therapeuten geänderten Verordnungen müssen bis zum 30.09.2021 abgerechnet werden.
Diese und weitere Regelungen finden Sie im Originaldokument:

Sie interessieren sich für übersichtliche und verständliche Informationen zu allen Neuerungen?
Folgen Sie uns auch auf Facebook und seien Sie immer gut informiert – mit ADH.