Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte eine aktualisierte Fassung der „Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie“.
Diese enthält unter anderem folgende Regelungen:
- Die Hygienepauschale wurde bis zum 31.03.2021 (Abrechnung, Rechnungseingang bei der Krankenkasse) verlängert.
- Die Beginnfrist beträgt nun für alle Verordnungen 28 KT (Ausnahme Entlassmanagement).
- Die vertraglichen Unterbrechungsfristen werden bis zum Ende des Geltungszeitraums der Sonderregelungen ausgesetzt.
- Verordnungen, die bis zum 31.12.2020 ausgestellt wurden, können bei Fehlern/Unvollständigkeit weiterhin durch den Leistungserbringer geändert werden. Ausnahmen bilden das Heilmittel, der Hausbesuch und die Verordnungsmenge.
Diese und weitere Regelungen finden Sie im Originaldokument: