ADH informiert: Aktualisierte Corona-Empfehlungen zum 01.01.2021

Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte eine aktualisierte Fassung der „Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie“.
Diese enthält unter anderem folgende Regelungen:
  • Die Hygienepauschale wurde bis zum 31.03.2021 (Abrechnung, Rechnungseingang bei der Krankenkasse) verlängert.
  • Die Beginnfrist beträgt nun für alle Verordnungen 28 KT (Ausnahme Entlassmanagement).
  • Die vertraglichen Unterbrechungsfristen werden bis zum Ende des Geltungszeitraums der Sonderregelungen ausgesetzt.
  • Verordnungen, die bis zum 31.12.2020 ausgestellt wurden, können bei Fehlern/Unvollständigkeit weiterhin durch den Leistungserbringer geändert werden. Ausnahmen bilden das Heilmittel, der Hausbesuch und die Verordnungsmenge.

Diese und weitere Regelungen finden Sie im Originaldokument:

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