Dieser Teil unserer Update 2021-Reihe informiert Sie über die neuen Regelungen und Prüfpflichten bei der Höchstmenge pro Verordnung und die neuen Frequenzempfehlungen der Heilmittel-Richtlinien.
Für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2021 sind bei Eingang einer neuen Verordnung in Ihrer Praxis die Regelungen der neuen Heilmittel-Richtlinien zu beachten.
- Vereinfachte Verordnungsprüfung (Höchstmenge pro Verordnung): Wie bereits aus den alten Heilmittel-Richtlinien bekannt gibt es auch in den neuen Heilmittel-Richtlinien eine Höchstmenge (der Behandlungen) pro Verordnung. Die Anzahl wird abhängig von der Diagnosegruppe in den Heilmittel-Richtlinien festgelegt. Aufgrund des Wegfalls von Erstverordnungen, Folgeverordnungen und Verordnungen außerhalb des Regelfalls gibt es pro Diagnosegruppe lediglich eine Höchstmenge pro Verordnung – Die Prüfung in der Praxis wird vereinfacht.
- Mehr Freiheiten durch Frequenzspannen: Während die alten Heilmittel-Richtlinien oft starre Frequenzempfehlungen enthielten (1x/2x/3x pro Woche), welche von den Ärzten oft als verbindliche Vorgabe übernommen wurden, wurde das System in den neuen Heilmittel-Richtlinien angepasst. Die neuen „Frequenzempfehlungen“ sind als Frequenzspanne (1-3x pro Woche) notiert und bieten Ihnen als Therapeut mehr Freiheiten, damit Sie Ihre PatientInnen individuell und flexibel behandeln können.