Der heutige Teil unserer Update 2021-Reihe bietet Ihnen Informationen über die neuen Diagnosegruppen und die neue Flexibilität der Ärzte bei der Angabe der Leitsymptomatik.
Für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2021 sind bei Eingang einer neuen Verordnung in Ihrer Praxis die Regelungen der neuen Heilmittel-Richtlinien zu beachten.
- Vereinfachte Diagnosegruppen: Die neuen Heilmittelrichtlinien kommen mit einer enormen Reduktion der Diagnosegruppen – Beispielsweise wurden in der Physiotherapie hierzu die Diagnosegruppen EX1, EX2, EX3 und EX4 in der Diagnosegruppe EX vereint.
- Mehr Freiheiten für die Ärzte: Die Leitsymptomatik wird nun spartenübergreifend die Möglichkeit durch einen oder mehrere(!) Buchstaben (der Heilmittelkatalog bietet verschiedene Optionen) oder – wenn eine Einordnung nicht möglich oder sinnvoll ist – patientenindividuell (x) angegeben. Im Falle der patientenindividuellen Leitsymptomatik notiert der Arzt die individuelle Symptomatik oder die Ergänzung/Spezifizierung der aus dem Heilmittelkatalog übernommenen Leitsymptomatik (a, b, c) in dem hierfür vorgesehen Feld auf der Verordnung.