ADH informiert: Der Rettungsschirm für Heilmittelpraxen

Ab morgen können Sie bei Ihrer ARGE Heilmittelzulassung (www.zulassung-heilmittel.de) den Antrag für Ihre Ausgleichszahlung aus dem Rettungsschirm für Heilmittelpraxen stellen.
Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt anhand der bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) vorliegenden Daten, sodass ein Einreichen von Abrechnungsunterlagen im Rahmen des Antrags nach aktuellem Stand nicht nötig ist.
Wir als Ihr Partner in der Abrechnung freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass eine von Ihnen eingereichte Abrechnung in der Regel innerhalb von ein bis drei Tagen vollständig bearbeitet wird. Jede vollständige Abrechnung, die bis zum 16.12.2019 in unserem Hause eingegangen ist, wurde noch im Dezember 2019 zur Abrechnung an die Krankenkassen weitergeleitet.
Sie haben einen Antrag auf die Ausgleichszahlung gestellt? Selbstverständlich werden wir als Ihr Partner in der Abrechnung Ihnen den gesamten Betrag kostenlos weiterleiten. Für Sie entstehen keine Kosten.

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