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ADH informiert: Physiotherapie – Neue Preise, neuer Hausbesuch und Hygienepauschale

Das neue Jahr startet mit wichtigen Änderungen im Rahmenvertrag der Physiotherapie. In der neuen Anlage 2 finden Sie nicht nur neue Vergütungslisten für Behandlungen ab dem 01.01.2023 und 01.03.2023, sondern auch zwei neue Positionen zur Abrechnung.

Neue Preisliste zum 01.01.2023

Die GKV-Preisliste für alle Behandlungen ab dem 01.01.2023 beinhaltet zunächst höhere Preise, um den Ausfall aus den Monaten November und Dezember des vergangenen Jahres zu kompensieren. Diese Preise sind für alle Behandlungen bis zum 28.02.2023 abrechenbar. Die Preisliste finden Sie in unserer Mail vom 03.01.2022 sowie auf unserer Internetseite unter www.adh-abrechnung.de/downloads.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die neuen Preise erst ab dem 01.02.2023 abrechenbar sind. Für zuvor eingereichte Abrechnungen (mit Behandlungen ab dem 01.01.2023) gelten voraussichtlich die alten Preislisten. Wir empfehlen daher dringend, die Abrechnung vor dem Versand an das ADH Abrechnungszentrum auf betroffene Verordnungen zu kontrollieren und diese erst im kommenden Monat zur Abrechnung einzureichen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Kontrolle der Behandlungsdaten gewährleisten können.

Neue Hausbesuchsposition „Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“

Die neue GKV-Preisliste für Behandlungen ab dem 01.01.2023 beinhaltet zusätzlich die neue Position 29922 „Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“. Diese Position wird mit dem vollen Hausbesuchssatz vergütet und gilt wie folgt: „Für Patienten, die sich in Kurzzeit- oder,Verhinderungspflege i.S. des § 42 Abs. 1-3 SGB XI befinden, oder im Rahmen der Tagespflege i.S. des § 41 Abs. 1 SGB,XI behandelt werden, ist die Position X9922 abzurechnen.“ (Rahmenvertrag Anlage 2).

Um die Abrechnung korrekt durchführen zu können, nehmen Sie die Kennzeichnung der Hausbesuche ab dem 01.01.2023 für die Abrechnung über das ADH-Abrechnungszentrum bitte wie folgt vor:

  • „Großer Hausbesuch“ (29933): HB oder HB zuhause
  • „Kleiner Hausbesuch“, HB in sozialer Einrichtung (29934): HB Heim
  • „Pflege-Hausbesuch“ (29922): HB Pflege

Im Falle abweichender Kennzeichnung des Hausbesuchs können wir eine korrekte Abrechnung nicht gewährleisten. Wir bitten Sie daher, für eine reibungslose Abrechnung auf abweichende Formulierungen zu verzichten.

Neue Hygienepauschale

Die neue GKV-Preisliste enthält neben der neuen HB-Pauschale auch die neue Position 21907 „Pauschale Abgeltung für Hygiene bei Hausbesuchen in sozialen Einrichtungen“. Diese Position ist ausschließlich in Verbindung mit dem Hausbesuch 29934 oder 29922 im Zeitraum vom 01.01.-31.12.2023 einmalig pro Verordnung abrechenbar. Da diese Position Teil der neuen Preisliste ist, bitten wir um Beachtung, dass diese erst ab dem 01.02.2023 mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann (s.o.).

Eine gesonderte Kennzeichnung der Position auf der Verordnung ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die neuen Kennzeichnungsinformationen zum Hausbesuch ab sofort gelten.

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