ADH informiert: Verjährungsfristen
Seit Inkrafttreten der neuen Rahmenverträge haben sich die Verjährungsfristen für alle Heilmittelsparten stark verkürzt. Es gilt die Verjährungsfrist von neun Monaten, gerechnet ab Ende des Monats der letzten Behandlung. Damit Sie diese Fristen problemlos einhalten und Absetzungen effektiv vermeiden können, empfehlen wir Ihnen, abgeschlossene Verordnungen zeitnah, bestenfalls innerhalb von ein oder zwei Monaten zur Abrechnung [...]