ADH erinnert: Rahmenverträge fristgerecht anerkennen – Ergotherapie
Zum 01.01.2022 ist der erste bundesweit geltende Vertrag für die Ergotherapie nach § 125 Absatz 1 SGB V in Kraft getreten. Damit Ihre Zulassung als Ergotherapeut/in erhalten bleibt, muss der Vertrag bis zum 30.06.2022 anerkannt werden. Andernfalls entfällt die Zulassung gemäß § 124 Abs. 6 SGB V. Es ist folglich ohne Anerkenntnis ab dem 01.07.2022 [...]