ADH informiert: Der Rettungsschirm für Heilmittelpraxen
Ab morgen können Sie bei Ihrer ARGE Heilmittelzulassung (www.zulassung-heilmittel.de) den Antrag für Ihre Ausgleichszahlung aus dem Rettungsschirm für Heilmittelpraxen stellen. Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt anhand der bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) vorliegenden Daten, sodass ein Einreichen von Abrechnungsunterlagen im Rahmen des Antrags nach aktuellem Stand nicht nötig ist. Wir als Ihr [...]