ADH erinnert: Rahmenverträge fristgerecht anerkennen – Physiotherapie
Zum 01.08.2021 ist der erste bundesweit geltende Vertrag für die Physiotherapie nach § 125 Absatz 1 SGB V in Kraft getreten. Damit Ihre Zulassung als Physiotherapeut/in erhalten bleibt, muss der Vertrag bis zum 31.01.2022 anerkannt werden. Andernfalls entfällt die Zulassung gemäß § 124 Abs. 6 SGB V. Es ist folglich ohne Anerkenntnis ab dem 01.02.2022 [...]